Um das Erstellen dieses Jahresberichtes zu vereinfachen stellt die Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung den Unternehmen ein Formular A, B oder C zur Verfügung.
- Das Formular A ist für einen Arbeitgeber bestimmt, der einen Internen Dienst ohne Abteilungen aufweist.
- Das Formular B ist für einen Arbeitgeber bestimmt, der einen Internen Dienst mit Abteilungen aufweist, d.h.: Hat ein Arbeitgeber mehrere technische Betriebseinheiten und muss mehr als ein Ausschuß für Gefahrenverhütung eingesetzt werden, so wird nur ein Interner Dienst geschaffen, der eine Abteilung für jeden Teil des Unternehmens umfasst, für den ein Ausschuß eingesetzt werden muss. (Gesetz vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, Artikel 35 §3)
- Das Formular C ist für eine Gruppe Arbeitgeber, die einen gemeinsamen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz geschaffen haben, entweder aufgrund von Artikel 38 des Gesetzes über das Wohlbefinden, oder in Anwendung von Artikel 50 dieses Gesetzes, der Ihnen erlaubt eine einzige technische Betriebseinheit zu bilden.