Die Gesetzgebung über die Sozialwahlen für das Jahr 2024 wurde verabschiedet
Die nächsten Sozialwahlen zur Bestimmung der Arbeitnehmervertreter in den Betriebsräten und Ausschüssen für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz finden vom 13. Mai bis zum 26. Mai 2024 statt.
Die Gesetzgebung zur Durchführung dieser Sozialwahlen wurde im Parlament verabschiedet. Insbesondere wurde das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 über die Sozialwahlen, des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft und des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit in der Plenarsitzung der Kammer am 1. Juni 2023 gebilligt.
Dieses Gesetz wird demnächst im belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es handelt sich um die Umsetzung der Stellungnahme Nr. 2.340 des Nationalen Arbeitsrates vom 20. Dezember 2022 und beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen an den bestehenden Regelungen:
- Die Möglichkeit einer individuellen Aussetzung des Wahlverfahrens wird präzisiert,
- die Bedingungen für das Wahlrecht von Leiharbeitnehmern werden angepasst und es wird eine Rechtsgrundlage für einen klaren Datenaustausch zwischen Leiharbeitsagentur und Entleiher geschaffen,
- alternative Möglichkeiten der Einberufung von Wählern sowie die elektronische Fernstimmabgabe werden erleichtert,
- es wird ein juristischer Rahmen für die weitere Digitalisierung einiger Verfahrensschritte im Hinblick auf eine administrative Vereinfachung geschaffen. In diesem Zusammenhang kommen neue Musterformulare hinzu.
Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, zusätzliches statistisches Material im Hinblick auf das Wahlrecht von Leiharbeitnehmern und im Bereich der Geschlechtergleichstellung zu sammeln.
Weitere Informationen zu den Sozialwahlen 2024 finden Sie im Abschnitt Sozialwahlen 2024. Dieser Abschnitt wird demnächst durch eine erläuternde Broschüre "Sozialwahlen 2024" ergänzt.