Der Minister des Verbraucherschutzes, Rob Beenders, und der Minister der Beschäftigung und der Wirtschaft, David Clarinval, haben gestern in den Medien dazu aufgerufen, den Kauf und die Verwendung von Spielsand vorübergehend einzustellen. Hintergrund ist, dass in einigen Ländern, darunter Australien, Neuseeland, Großbritannien und den Niederlanden, Asbest in Spielsand nachgewiesen wurde.
Ausgehend von Fällen, die Ende letzten Jahres in Australien aufgedeckt wurden, stammt der größte Teil des kontaminierten Sandes offenbar aus China und enthält insbesondere geringe Anteile an Chrysotil und Tremolit. Tremolit wird in der Industrie selten verwendet, kann aber in Mineralien wie Talk oder Vermiculit vorkommen.
Die zuständigen Föderalbehörden arbeiten derzeit intensiv an der Risikobewertung. Dazu werden unter anderem Proben entnommen und in zugelassenen Laboren analysiert, um geeignete Gefahrenverhütungsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher und der öffentlichen Gesundheit zu ergreifen. Bis zur Klärung der Situation erscheint es im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer an Arbeitsplätzen, an denen diese Art von Sand verwendet wird, wie z. B. in Kindergärten, Kindertagesstätten usw., ebenfalls angebracht, vorübergehend folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Wenn sich der Sand in einem geschlossenen Behälter befindet, verpacken Sie ihn luftdicht in einem doppelten Plastikbeutel, verschließen Sie diesen und bringen Sie ihn anschließend an einen sicheren Ort außerhalb des Arbeitsplatzes
- Wenn der Sand derzeit an Ihrem Arbeitsplatz zum Einsatz kommt, weisen Sie alle an, ihn nicht mehr zu verwenden, und sorgen Sie dafür, dass er nicht mehr zugänglich ist (z. B. ein feuchtes Tuch darüberlegen und dann mit einem Plastikbeutel abdecken).
Verwenden Sie auf keinen Fall einen Staubsauger und kehren Sie den Boden NICHT! - Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit dem Sand und, da Arbeitnehmer möglicherweise mit großen Mengen an Spielsand in Berührung kommen können, tragen Sie während der Gefahrenverhütungsmaßnahmen vorsichtshalber eine P3-Maske, die Nase und Mund bedeckt. Tragen Sie auch Einweghandschuhe und einen Einweg-Overall.
- Diese persönliche Schutzausrüstung muss nach Gebrauch ebenfalls doppelt verpackt werden.
Für weitere praktische Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Gefahrenverhütungsberater.
Informationen zu den Maßnahmen, die Verbraucher/Privatpersonen ergreifen sollten, finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Die Situation wird genau beobachtet und die zuständigen Behörden arbeiten eng zusammen.