Wie sollte der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern umgehen, die Coronavirus- oder Grippesymptome aufweisen?

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Die Zahl der Coronavirus-Fälle nimmt in unserem Land und im übrigen Europa stark zu. Als Arbeitgeber ist es in Ihrem Interesse, ausreichende Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz zu ergreifen, um die Ausbreitung des Virus unter Ihren Mitarbeitern zu verhindern.

Was sind die besten Maßnahmen, wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer konfrontiert werden, der Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten?

In Bezug auf den kranken Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erkrankt, aber immer noch in der Lage ist, eigenständig nach Hause zu kommen, bitten Sie ihn, nach Hause zu gehen und den Hausarzt so schnell wie möglich telefonisch zu kontaktieren. Es ist am besten, keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Wenn öffentliche Verkehrsmittel jedoch die einzige Möglichkeit sind, bitten Sie den kranken Mitarbeiter, auf der Rückfahrt die Vorsorgeprinzipien für Niesen und Husten strikt anzuwenden und sich gründlich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen bevor er sich auf den Heimweg macht.

Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr die Kraft hat, selbstständig nach Hause zu gehen, hängt es vom Gesundheitszustand des Arbeitnehmers ab, wie Sie sich verhalten sollten:

  • Wenn der Arbeitnehmer schwer krank zu sein scheint und sich sein Gesundheitszustand rapide verschlechtert, können Sie den medizinischen Notdienst rufen. Falls erforderlich, kann dieser den kranken Arbeitnehmer ins Krankenhaus bringen.
  • Für einen weniger schwer erkrankten Arbeitnehmer, den Sie dennoch nicht allein nach Hause lassen möchten, ist es am besten, eine Lösung in Absprache mit der Familie und/oder eventuell dem Hausarzt zu suchen. Die Arbeitgeber können in Absprache mit ihrem internen Gefahrenverhütungsberater oder dem externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz ein Verfahren zur Organisation des Heimtransports von Arbeitnehmern, die am Arbeitsplatz erkranken, ausarbeiten. In diesem Fall berücksichtigen sie die oben genannten Empfehlungen so weit wie möglich.

Im Hinblick auf Ihre anderen Arbeitnehmer

Um zu verhindern, dass ein am Arbeitsplatz erkrankter Arbeitnehmer, andere Mitarbeiter ansteckt, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Stellen Sie nach Möglichkeit einen Raum zur Verfügung, in dem die kranke Person isoliert werden kann, wenn sie nicht in der Lage ist, sofort alleine nach Hause zu gehen.
  • Wenn Sie am Arbeitsplatz über Mundschutzmasken verfügen, ist es ratsam, dass der kranke Arbeitnehmer eine solche Maske trägt, nachdem er seine Hände gewaschen oder desinfiziert hat. Wenn keine Mundschutzmaske vorhanden ist, bitten Sie den Arbeitnehmer, Mund und Nase mit einem Tuch oder Schal zu bedecken.
  • Weisen Sie Ihren Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Grundsätze einer guten Hygiene beim Niesen und Husten hin und bitten Sie ihn, sich die Hände zu waschen, bevor er sich auf den Heimweg macht.
  • Stellen Sie sicher, dass die Oberflächen (Schreibtische, Türgriffe, verwendete Geräte usw.), mit denen der kranke Mitarbeiter in Kontakt gekommen ist, desinfiziert werden. Das Coronavirus wird durch alle gängigen Desinfektionsmittel inaktiviert.

Weitere Informationen

Wenn Sie Fragen zu diesen Maßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an:

  • In erster Linie den Gefahrenverhütungsberater des internen und/oder externen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.
  • Zum anderen die zuständige Regionaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.