Der Urlaub zur Pflege oder zum Beistand eines schwerkranken Haushalts- oder Familienmitglieds

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    Jeder Arbeitnehmer des Privatsektors hat das Recht, die Erfüllung seines Arbeitsvertrags ganz auszusetzen oder seine Arbeitsleistungen zu kürzen, um ein schwerkrankes Haushalts- oder Familienmitglied zu pflegen oder ihm beizustehen.

    Um einem schwerkranken Haushalts- oder Familienmitglied beizustehen, verfügt der Arbeitnehmer über verschiedene Möglichkeiten:

    • Pro Patient kann jeder Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vollständig aussetzen. Diese Unterbrechungen müssen jeweils in Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens 3 Monaten genommen werden.
    • Jeder Vollzeitarbeitnehmer kann seine Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten pro Patient um ein Fünftel oder die Hälfte kürzen.  Diese Zeiträume von Verkürzung der Arbeitsleistungen müssen jeweils in Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens 3 Monaten genommen werden.
    • Jeder Teilzeitarbeitnehmer, dessen Arbeitszeit mindestens ¾ der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers ausmacht, kann seine Arbeitsleistungen pro Patient für einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten auf eine Halbzeitbeschäftigung kürzen. Diese Zeiträume von Verkürzung der Arbeitsleistungen müssen jeweils in Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens 3 Monaten genommen werden.

    Unterbrechungszulage

    Weitere Informationen zu den Zulagen im Rahmen des Urlaubs für medizinischen Beistand finden Sie auf der Website des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA).