Verfahren für die Zulassung spezifischer Zusatzausbildungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen

Die Kursusmodule „Ergänzungsausbildung für Koordinatoren“, die Kurse der spezifische Zusatzausbildung für Koordinatoren der Stufe A oder B und die spezifischen Prüfungen für Koordinatoren der Stufe A oder B müssen vom Minister der Beschäftigung nach Stellungnahme der Ständigen operativen Kommission des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz genehmigt werden.

Die Organisation des Kursusmoduls „Ergänzungsausbildung für Koordinatoren“ ist den Organisatoren von anerkannten Kursen zur zusätzlichen Ausbildung für Gefahrenverhütungsberater der Stufe I oder Stufe II vorbehalten.

Die Organisation der spezifischen Prüfung für Koordinatoren der Stufe A oder B ist den Organisatoren der anerkannten Kurse zur spezifischen Zusatzausbildung für Koordinatoren der Stufe A oder B vorbehalten.

Der Zulassungsantrag eines Kursusmoduls „Ergänzungsausbildung für Koordinatoren“ sowie der Antrag auf Zulassung einer Zusatzausbildung oder einer spezifischen Prüfung für Koordinatoren der Stufe A oder B sind vorzugsweise per E-Mail an hut@emploi.belgique.be zu richten (oder per Post an: FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Generaldirektion HUA, rue Ernest Blerot 1, 1070 Brüssel).

Der Antrag wird von einer für die Unternehmensleitung und -organisation verantwortlichen Person (ggf. elektronisch) unterzeichnet.

Die Antragsstellung ist kostenlos.

Das Antragsverfahren ist auf Französisch, Niederländisch und Englisch verfügbar.

Inhalt des Antrags

Der Zulassungsantrag muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Identität des Organisators:
    • Name der Einrichtung
    • ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank der Unternehmen) der Einrichtung (Gesellschaftssitz, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse usw.)
    • Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktion der Person, die den Organisator vertritt und den Antrag im Namen der Einrichtung stellt
  • Vorstellung der Einrichtung:
    • Welche(r) Kurs(e) wird/werden organisiert?
    • kurze Beschreibung
    • Mittel, über die die Einrichtung verfügt (Räumlichkeiten, Material usw.)
    • Wenn zusätzliche Zulassungskriterien angewandt werden, welche sind das?
    • Bezeichnung der Bescheinigung, die nach Abschluss des Kurses ausgestellt wird
  • Zusammensetzung der Begleitgruppe: Name, Funktion, Beruf, Einrichtung oder Organisation, die das Mitglied vertritt
  • Liste der Lehrbeauftragten: Name, Funktion, Beruf und zu unterrichtendes Fachgebiet, Erfahrung im Zusammenhang mit der Funktion des Gefahrenverhütungsberaters und dem Fachgebiet,
  • Programm der Kursusmodule:
    • Für jeden Kurs sind folgende Angaben mitzuteilen:
      • kurzer Inhalt und Zielsetzung,
      • Name des Lehrbeauftragten,
      • Anzahl Stunden mit Aufteilung in praktischen und theoretischen Teil,
      • Organisation des praktischen Teils (Seminar, Betriebsbesuch, Betriebspraktikum usw.)
  • Organisation: 
    • Anzahl Jahre, auf die die Kurse verteilt sind,
    • Aufteilung zwischen praktischem und theoretischem Teil,
    • Art der Einbeziehung der Begleitgruppe in die Kursbewertung,
    • Art der Einbeziehung der Begleitgruppe in die Kursbewertung.
  • Bewertung:
    • Methode, mit der die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten getestet werden (Multiple-Choice-Verfahren, schriftlich, mündlich, Gruppendiskussion, am Ende jedes Moduls, am Ende der Kurse, vor einem Prüfungsausschuss usw.),
    • Stichdatum für die Abgabe und Verteidigung der Abschlussarbeit (spätestens 12 Monate nach dem Ende des theoretischen Unterrichts)
    • Zusammensetzung des oder der Prüfungsausschüsse.
  • Einschreibegebühr.

Bearbeitung des Antrags

Wenn der Zulassungsantrag vollständig ist, wird er innerhalb eines angemessenen Zeitraums von einem mit der Überwachung beauftragten Beamten geprüft, der eine Untersuchung durchführt und einen Bericht erstellt.

Anschließend werden die Antragsakte und der Bericht des mit der Überwachung beauftragten Beamten den Sozialpartnern vorgelegt, die in der Ständigen operativen Kommission des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz sitzen, die dem Minister der Beschäftigung eine Stellungnahme abgibt.

Der Minister der Beschäftigung entscheidet, ob die Zulassung erteilt wird oder nicht. Eine Zulassung gilt für maximal fünf Jahre.

Die Generaldirektion HUA informiert den Antragsteller über den Stand seines Antrags und die Entscheidung des Ministers.

Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Einreichung des Antrags und der Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung beträgt sechs Monate. Dieser Zeitrahmen ist eine Schätzung und hängt von der Vollständigkeit und Komplexität des Antrags ab.

Alle (anerkannten) Organisatoren von Zusatzausbildungen für Koordinatoren sind auf der Website des FÖD Beschäftigung aufgeführt (siehe Zulassung: Anerkannte spezifische Kurse, Prüfungen und Module für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen (COOR) (FR - NL).

Rechtsmittel gegen die getroffene Entscheidung

Wird die Entscheidung angefochten, kann gemäß dem Verfahren des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates bei der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates eine Nichtigkeitsklage (und einen Aussetzungsantrag) eingereicht werden.

Inhalt der spezifischen Zusatzausbildung

Das Kursusmodul „Ergänzungsausbildung für Koordinatoren“ umfasst mindestens 30 Stunden.

Der Kursus der spezifischen zusätzlichen Ausbildung für Koordinatoren der Stufe B umfasst mindestens 80 Stunden, wobei die Zeit für die Ausarbeitung des Koordinationsprojekts und die Prüfung nicht eingeschlossen sind.

Der Kursus der spezifischen zusätzlichen Ausbildung für Koordinatoren der Stufe A umfasst mindestens 150 Stunden, wobei die Zeit für die Ausarbeitung des Koordinationsprojekts und die Prüfung nicht eingeschlossen sind.

Der Inhalt des Programms des anerkannten Kursusmoduls „Ergänzungsausbildung für Koordinatoren“ umfasst:

  • Allgemeine und spezifische Risiken im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden bei der Arbeit auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen und die entsprechenden Vorschriften,
  • Koordinationstechnik,
  • Zivilrechtliche bzw. strafrechtliche Verantwortlichkeit und Befugnisse des Koordinators und anderer Beteiligter,
  • Allgemeine Grundsätze von Vorschriften, die sich auf die Tätigkeiten auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen auswirken können, mit Ausnahme der Vorschriften über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit.

Das Kursusmodul „Ergänzungsausbildung für Koordinatoren“ wird mit einer Prüfung zum Testen der erworbenen Kenntnisse und des Verständnisses des Lehrstoffs abgeschlossen.

Der Inhalt des Programms der spezifischen Zusatzausbildung und der spezifischen Prüfung für Koordinatoren der Stufe A oder B umfasst im Wesentlichen:

  • Vorschriften
  • Unfälle und Gesundheitsschäden auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen
  • Die verschiedenen Beteiligten, ihre Rolle und die rechtlichen Aspekte
  • Risiken und Gefahrenverhütungsmaßnahmen
  • Methoden zur Ermittlung und Bewertung von Risiken
  • Aufgaben und Fähigkeiten des Koordinators
  • Die Instrumente bei der Koordination
  • Die Koordination in der Praxis

Die spezifische Zusatzausbildung für Koordinatoren der Stufe A und der Stufe B sollen den Kandidaten die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die sie benötigen, um alle gesetzlichen und regulatorischen Aufgaben zu erfüllen. Die Bewertung umfasst einerseits eine Prüfung, mit der die erworbenen Kenntnisse getestet werden, und andererseits die Ausarbeitung und Verteidigung eines Koordinationsprojekts vor einem Prüfungsausschuss, dessen Mitglieder als Team eine korrekte Bewertung der Kenntnis, des Verständnisses und der Fähigkeit zur Anwendung des vermittelten Lehrstoffs gewährleisten.

Jeder Organisator eines Kursus der spezifischen zusätzlichen Ausbildung für Koordinatoren der Stufe A oder B sowie jeder Organisator einer spezifischen Prüfung für Koordinatoren der Stufe A oder B setzt eine Qualitätssicherungskommission ein.

Die Qualitätssicherungskommission tritt nach dem Abschluss des Ausbildungszyklus und mindestens alle drei Jahre zusammen. Sie erstellt einen Bericht, der an die leitenden Beamten der Generaldirektion HUA und der Generaldirektion KWB übermittelt wird.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen an das Kursusmodul „Ergänzungsausbildung für Koordinatoren“, die Kurse der spezifischen zusätzlichen Ausbildung für Koordinatoren der Stufe A oder B und die spezifischen Prüfungen für Koordinatoren der Stufe A oder B finden Sie in Artikel 58 und Anhang IV des Königlichen Erlasses vom 25. Januar 2001 über die zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen (FR (PDF, 510.93 KB)- NL (PDF, 450.05 KB)).

 

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Letzte Aktualisierung: 16.10.2024

 

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