Arbeitslosigkeit

Das System der Arbeitslosigkeit und das System der Frühpension sind zwei Maβnahmen zum Schutz entlassener Arbeitnehmer.
Während das erste System unter bestimmten Bedingungen das Recht auf einen garantierten Mindestlohn in jedem Lebensalter festschreibt, ermöglicht das zweite dem entlassenen Arbeitnehmer, der ein bestimmtes Alter erreicht und eine bestimmte Anzahl Dienstjahre geleistet hat, bei seiner Entlassung sowohl Arbeitslosengeld als auch Entschädigungen zu Lasten seines ehemaligen Arbeitgebers zu beziehen.