Arbeitsverträge
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Die wichtigste Beschäftigungsform wird durch den Arbeitsvertrag geregelt, der ein grundlegendes Element in der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist.
Die damit verbundenen Regeln können je nach Statut des Arbeitnehmers (Arbeiter, Angestellter, Handelsvertreter, Hausangestellter, Student usw.), je nach der Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) oder der Vertragsdauer (unbefristeter oder befristeter Vertrag) variieren.
Arten von Arbeitsverträgen
Das belgische Gesetz über die Arbeitsverträge regelt die vier verschiedenen Statute von Arbeitnehmern: Arbeiter, Angestellte, Handelsvertreter und Hausangestellte.
Zusätzlich zu diesen vier Hauptstatuten enthält dieses Gesetz spezifische Regeln zum Beschäftigungsvertrag für Heimarbeiter oder zum Beschäftigungsvertrag für Studenten. Es gibt aber auch spezifische Gesetze, die die besondere Situation von Dienstleistungsscheckarbeitnehmern, Seemännern und entlohnten Sportlern regeln.
Es ist daher wichtig, die Art des Arbeitsvertrags zu bestimmen, um die richtige Regelung anwenden zu können.
Um die für den Arbeitsvertrag anwendbare Regelung zu bestimmen, müssen folgende Fragen gestellt werden:
- Welche Art von Arbeit wird ausgeführt, mit anderen Worten, welche Art von Dienstleistungen werden erbracht? (Arbeiter, Angestellter, Handelsvertreter, Hausangestellter)
- Dann ist noch der Rahmen, in dem der Vertrag ausgeführt wird, zu berücksichtigen (Werkstudent, Leiharbeitnehmer, Dienstleistungsscheckarbeitnehmer, Seemann, Heimarbeiter, ausländischer Arbeitnehmer usw.)
- Sobald das Statut des Arbeitnehmers feststeht, muss seine Arbeitsregelung entsprechend der Vertragsdauer (unbefristeter Vertrag, befristeter Vertrag, Vertrag für eine genau bestimmte Arbeit) festgelegt werden
- Schließlich muss auch der Umfang seiner Leistungen berücksichtigt werden (der Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit oder Teilzeit)
Arten von Arbeitsverträgen je nach Art der Arbeit
Das Gesetz vom 3. Juli 1978 unterscheidet noch immer zwischen Angestellten und Arbeitern. Ziel des Gesetzes vom 26. Dezember 2013 "über das Einheitsstatut" ist die Angleichung der für sie geltenden Regeln, was Kündigungsfristen und Karenztag betrifft, aber es hebt die beiden Statuten nicht auf:
- Die Arbeiter führen hauptsächlich manuelle Arbeiten aus.
- Die Angestellten verrichten hauptsächlich intellektuelle Arbeit.
Zu berücksichtigen sind auch besondere Aspekte in Bezug auf das Statut des Arbeitnehmers (z.B. wenn ein Student im Rahmen eines Beschäftigungsvertrag für Studenten eingestellt wird) oder auf die Art und Weise der Ausübung von Befugnissen (z.B. ein Leiharbeitnehmer, der vom Leiharbeitsunternehmen eingestellt und in den Dienst des entleihenden Unternehmens gestellt wird) oder auf den Ort der Leistungserbringung (wie im Falle eines Heimarbeiters).
Arten von Arbeitsverträgen nach Dauer
- Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit: Der Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (Unbefristeter Vertrag)
- Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit: Der Arbeitsvertrag enthält ein festes Datum oder ein Ereignis, dessen Eintreten zu einem bekannten Datum den Vertrag beendet. (Befristeter Vertrag oder Vertrag für eine genau bestimmte Arbeit).
- Vertrag für eine genau bestimmte Arbeit: In einem solchen Vertrag wird nicht die Dauer der Arbeit festgelegt, sondern die ganz bestimmte auszuführende Arbeit (z.B. ein Arbeitsvertrag als Schauspieler in einem bestimmten Film, die Ernte der Früchte in einem landwirtschaftlichen Betrieb, das Schreiben eines Buches usw.).
- Ersetzungsvertrag: Ein Ersetzungsvertrag kann für die Vertretung eines ständigen Arbeitnehmers abgeschlossen werden, dessen Vertrag aus einem anderen Grund als dem des Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen, der ungünstigen Witterung, des Streiks oder des Lockouts ausgesetzt ist.
Arten von Verträgen nach dem Leistungsvolumen
- Vollzeitarbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag wird auf Vollzeitbasis abgeschlossen, d.h. für die im Unternehmen geltende normale (wöchentliche) Arbeitszeit (z.B.: 38h/Woche).
- Teilzeitarbeitsvertrag: Teilzeitarbeit ist Arbeit, die auf regelmäßiger und freiwilliger Basis für einen kürzeren Zeitraum als die normale Arbeitszeit im Unternehmen geleistet wird.
Inhalt der Arbeitsverträge
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, in dem sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, gegen Entlohnung unter der Autorität des Arbeitgebers eine Arbeit zu verrichten.
Damit es einen Arbeitsvertrag gibt, müssen also vier Elemente erfüllt sein:
- Ein Vertrag
- Die Arbeit
- Die Entlohnung
- Die Autorität des Arbeitgebers (Abhängigkeitsverhältnis)
Es gibt einen Arbeitsvertrag, sobald diese vier Elemente vorhanden sind. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, wenn eines oder mehrere dieser Elemente fehlen.
Ein Vertrag
Ein Arbeitsvertrag ist eine bilaterale Vereinbarung. Das bedeutet, dass zwei Parteien sich einander gegenseitig verpflichtet sind. Im Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, Arbeiten unter einer Autorität auszuführen, und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Entlohnung.
Ein Arbeitsvertrag kommt durch die Zustimmung beider Parteien zustande.
Die wesentlichen Elemente des Arbeitsvertrags können weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer einseitig (d.h. ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei) geändert werden.
Der Vertrag muss gemäß den von den Parteien vereinbarten Bedingungen erfüllt werden. Entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber muss die Zustimmung der anderen Partei zur Änderung dieser Bedingungen haben.
Einseitige Änderungen (d.h. von einer Partei ohne Zustimmung der anderen Partei vorgenommene Änderungen) sind grundsätzlich verboten, mit Ausnahme der Anwendung einer Vertragsklausel, die es dem Arbeitgeber erlaubt, zusätzlich vereinbarte Elemente einseitig zu ändern. Eine solche Klausel darf sich jedoch niemals auf wesentliche Elemente beziehen, die im Arbeitsvertrag vorgesehen sind (wie die Funktion oder die Entlohnung).
Um rechtsgültig zu sein, muss ein Arbeitsvertrag bestimmte Gültigkeitsbedingungen und in einigen Fällen auch bestimmte formale Anforderungen erfüllen.
Die Arbeit
Gegenstand des Arbeitsvertrags ist die Ausführung der Arbeit. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer wie vereinbart arbeiten zu lassen, und der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die ihm anvertraute Arbeit korrekt und gewissenhaft auszuführen.
Von Arbeit ist die Rede, wenn eine Person eine Arbeit, für die sie bezahlt wird, unter der Autorität einer anderen Person ausführt, auch wenn die Beschäftigung von kurzer Dauer ist oder wenn die gewährte Entlohnung begrenzt ist.
Die Arbeit muss nicht unbedingt genau festgelegt werden, aber vorzugsweise sollten die Parteien die zu erfüllende Funktion im Arbeitsvertrag angeben.
Die Entlohnung
Die Entlohnung ist die Gegenleistung für die erbrachte Arbeit.
Ohne Entlohnung kann man nicht von einem Arbeitsvertrag sprechen. Diese vereinbarte Entlohnung muss fest (z.B. ein bestimmter Betrag) oder bestimmbar (z.B. Akkordarbeit, Stundenlohn, Provision) sein. Den Parteien steht es daher frei, über die Höhe des Lohns zu verhandeln.
Dennoch müssen sie dabei den verbindlichen Mindestlohn berücksichtigen, der durch die allgemeinverbindlichen kollektiven Arbeitsabkommen (Lohntabellen) festgelegt wird.
Wenn die Entlohnung in einem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich angegeben wird, ist der geltende Mindestlohn anzuwenden.
Wenn es in einem Sektor oder einem Unternehmen keine Lohntabelle gibt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Garantierte Durchschnittliche Monatliche MindestEinkommen (GDMME), das gegebenenfalls seinem Alter entsprechend angepasst wird.
Hinsichtlich der Lohnzahlung sind im Gesetz über den Schutz der Entlohnung besondere Regeln vorgesehen.
Die Autorität
Damit ein Arbeitsvertrag zustande kommt, muss der Arbeitnehmer seine Arbeit in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber ausführen. Ohne ein Autoritätsverhältnis kann es also keinen Arbeitsvertrag geben.
Die Arbeit ohne Abhängigkeitsverhältnis ist das, was einen Arbeitnehmer von einem Selbständigen unterscheidet.
Autorität beinhaltet die Befugnis des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Befehle zu erteilen (Weisungsbefugnis) und deren Ausführung zu überwachen (Kontrollbefugnis und Disziplinargewalt).
Die Autorität muss nicht unbedingt tatsächlich und ständig ausgeübt werden. Es reicht aus, dass der Arbeitgeber die rechtliche Möglichkeit hat, jederzeit eine wirksame Autorität auszuüben, ohne dass er dies dauernd und strikt tut. Das Abhängigkeitsverhältnis besteht also, sobald die Autorität tatsächlich ausgeübt werden kann.
In der Praxis ist es nicht immer einfach, zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbständigen zu unterscheiden. Im Gesetz über die Arbeitsverhältnisse wurde eine Reihe von Kriterien zur Bestimmung der Art des Arbeitsverhältnisses festgelegt.
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