Die nächsten Sozialwahlen zur Bestimmung der Arbeitnehmervertreter in den Betriebsräten und Ausschüssen für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz finden vom 13. Mai bis zum 26. Mai 2024 statt.
Die Gesetzgebung zur Durchführung dieser Sozialwahlen, insbesondere das Gesetz vom 5. Juni 2023 zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 über die Sozialwahlen, des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft und des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit wurde am 30. Juni 2023 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den Sozialwahlen 2024 finden Sie im Sozialwahlen 2024.