Die Gesetzgebung über die Sozialwahlen für das Jahr 2024 wurde im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht

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Die nächsten Sozialwahlen zur Bestimmung der Arbeitnehmervertreter in den Betriebsräten und Ausschüssen für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz finden vom 13.  Mai bis zum 26.  Mai  2024 statt.

Die Gesetzgebung zur Durchführung dieser Sozialwahlen, insbesondere das Gesetz vom 5.  Juni  2023 zur Abänderung des Gesetzes vom 4.  Dezember  2007 über die Sozialwahlen, des Gesetzes vom 20.  September  1948 zur Organisation der Wirtschaft und des Gesetzes vom 4.  August  1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit wurde am 30. Juni 2023 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Sozialwahlen 2024 finden Sie im Sozialwahlen 2024