Die Sozialwahlen zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter in den Betriebsräten und in den Ausschüssen für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz finden alle vier Jahre für einen Zeitraum statt, der auf der Grundlage der Stellungnahme der Sozialpartner im Nationalen Arbeitsrat festgelegt wird.
Infolge der Gesundheitskrise wurden die vorherigen Wahlen verschoben und fanden im November 2020 statt.
Zur Vorbereitung der nächsten Sozialwahlen haben die im Nationalen Arbeitsrat vereinigten Sozialpartner im Laufe des Jahres 2022 eine Bewertung der bestehenden Regelung vorgenommen, wie sie bei den Sozialwahlen im Jahr 2020 angewandt wurde.
Zum Abschluss dieser Erörterungen gab der Nationale Arbeitsrat die Stellungnahme Nr. 2.340 am 20. Dezember 2022 ab. Laut dieser Stellungnahme finden die nächsten Sozialwahlen vom 13. bis 26. Mai 2024 statt. Die Stellungnahme beinhaltet auch Vorschläge zur Verbesserung des Wahlverfahrens. Auf Anweisung des Ministers der Arbeit wird diese Stellungnahme in einen Gesetzentwurf umgesetzt, der das entsprechende Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird.
Weitere Informationen zu den Sozialwahlen 2024 finden Sie im Abschnitt Sozialwahlen 2024.