Alle vier Jahre finden in belgischen Unternehmen Sozialwahlen statt. Diese Wahlen dienen der
Bestimmung von Arbeitnehmervertretern in den Mitbestimmungsorganen der Unternehmen,
insbesondere im Betriebsrat (im Folgenden „Rat“) und im Ausschuss für Gefahrenverhütung und
Schutz am Arbeitsplatz (im Folgenden „Ausschuss“).
Die nächsten Sozialwahlen finden zwischen dem 13. und 26. Mai 2024 statt.
Die Wahlen müssen in den Unternehmen nach einem strengen chronologischen Verfahren
durchgeführt werden. Diese Broschüre wurde erstellt, damit sich die Unternehmen auf die
verschiedenen Phasen der Wahlen vorbereiten können und einen praktischen Leitfaden für diese
Verfahrensphasen erhalten.